Die Busaufsicht
- Finn Weschbach
- 11. Sept. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Die Busaufsicht ist eine Aufsicht von Lehrern, die aufpassen, dass niemandem an der Bushaltestelle vor unserer Schule etwas passiert. Es geht auch darum, dass aus Versicherungsgründen jemand da ist. Das Rheingaugymnasium hat morgens die Busaufsicht, unsere Schule, also die St. Ursula Schule, deckt die Mittagsaufsicht ab.
Rechtlicher Hintergrund zur Aufsichtspflicht an Bushaltstellen
Aufsichtspflicht besteht grundsätzlich für das Schulgebäude sowie das gesamte Schulgelände. Liegt die Bushaltestelle auf dem Schulgelände, besteht hier ohne Zweifel auch eine Aufsichtspflicht durch die Schule. Für den Weg zwischen Schule und Elternhaus obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Der Schulträger ist aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht gehalten, den Schulweg einschließlich der dazugehörigen Bushaltestellen sicher zu gestalten und Schüler vor Gefahren zu bewahren.
Eine Aufsichtspflicht des Schulträgers gibt es jedoch nicht. Folglich ergibt sich aus den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen keine gesetzliche Aufsichtspflicht der Schule für Bushaltestellen, die außerhalb von Schulgeländen liegen. Die Rechtsprechung hat jedoch einige Einschränkungen vorgenommen. Danach ist eine Aufsichtspflicht durch die Schule immer zu bejahen, wenn zwischen Bushaltestelle und Schule ein räumlicher und sachlicher Bezug zur Schule anzunehmen ist. Maßgeblich sind dabei die Entfernung zwischen Schule und Bushaltestelle sowie die Lage der Haltestelle selbst.
Finn Weschbach
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